Beschwerden

Beschwerde wegen Ruhestörung: Wenn Sie eine Beschwerde wegen Ruhestörung vorbringen möchten, dann benötigen wir eine Beschreibung der Vorfälle, ein Lärmprotokoll und natürlich den genauen Namen des Verursachers. Erst mit diesen Informationen können wir tätig werden.  Bevor Sie diese Informationen an uns senden, möchten wir dass Sie zumindest einmal den Verursacher persönlich auf die Ruhestörung ansprechen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die meisten Probleme so lösen lassen.

Beschwerde wegen Geruchsbelästigung: Auch hier ist die persönliche Ansprache des Verursachers der erste Schritt. Oft ist jenen der Sachverhalt gar nicht bewusst und das Problem löst sich sehr schnell durch eine einfache Verhaltensänderung des Verursachers. 

Fahrräder/Kinderwägen o. Ä. im Hausflur: Hausflure sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen, um den Einsatz von Sanitätern, Notärzten oder der Feuerwehr nicht unnötig zu erschweren. Da jedes Treppenhaus einzigartig ist und Besonderheiten aufweist, lassen sich keine allgemeingültigen Regeln aufstellen. Grundsätzlich gilt jedoch: Es muss immer ein Fluchtweg frei bleiben, der mindesten einen Meter breit ist.